Der Betrag in Worten wird automatisch ins Dokument geschrieben.
SCHULDANERKENNUNG
(Art. 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs)
1. Die Parteien
Der Gläubiger:
Der Schuldner:
2. Schuldanerkennung
Der unterzeichnende Schuldner, ........................., anerkennt hiermit, dem Gläubiger ......................... fest, vorbehaltlos und bedingungslos den folgenden Betrag zu schulden:
CHF ..............................
(in Worten: ................................................................................)
Diese Schuld beruht auf einem Darlehen, dessen Mittel dem Schuldner übergeben wurden.
3. Rückzahlung
Wird eine Rate bei Fälligkeit nicht bezahlt, wird der gesamte Restbetrag ohne vorherige Mahnung sofort zur Zahlung fällig.
4. Zinsen
Die Schuld ist unverzinslich (Art. 313 OR).
Wird der Betrag nicht rechtzeitig zurückbezahlt, kommt der Schuldner ohne Mahnung mit Ablauf des vereinbarten Verfalltags in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR); auf dem ausstehenden Betrag ist dann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR).
5. Schlussbestimmungen
5.1 Dieses Dokument gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und stellt einen provisorischen Rechtsöffnungstitel dar.
5.2 Über jede vollständige oder teilweise Rückzahlung stellt der Gläubiger eine schriftliche Quittung aus.
5.3 Dieses Dokument untersteht schweizerischem Recht.
5.4 Es wird in zwei Originalexemplaren ausgefertigt, eines für jede Partei.
Der Schuldner
Folgenden Satz von Hand abschreiben und anschliessend unterschreiben:
«Ich anerkenne, den Betrag von CHF ....... zu schulden.»
(von Hand abgeschriebener Satz)
(Unterschrift)
Der Gläubiger
(Unterschrift)