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Schuldanerkennung nach Schweizer Recht

Sie leihen einem Verwandten, einer Freundin oder einem Kollegen Geld? Dieses Formular erstellt eine Schuldanerkennung, die als provisorischer Rechtsöffnungstitel gilt (Art. 82 SchKG): Zahlt der Schuldner nicht zurück, erspart Ihnen dieses Blatt einen ordentlichen Prozess. Es entsteht direkt beim Tippen, bereit zum Ausdrucken und Unterschreiben.

Fr. 5.–, und die ganze Website steht Ihnen 30 Tage offen. Kaufverträge, Schuldanerkennungen, Kündigungsschreiben – so viele Dokumente, wie Sie brauchen. Kein Abo, keine Registrierung.

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CHF

Der Betrag in Worten wird automatisch ins Dokument geschrieben.



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SCHULDANERKENNUNG

(Art. 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs)

1. Die Parteien

Der Gläubiger:

Name:.........................
Adresse:....................................

Der Schuldner:

Name:.........................
Adresse:....................................
Geboren am:.........................

2. Schuldanerkennung

Der unterzeichnende Schuldner, ........................., anerkennt hiermit, dem Gläubiger ......................... fest, vorbehaltlos und bedingungslos den folgenden Betrag zu schulden:

CHF ..............................

(in Worten: ................................................................................)

Diese Schuld beruht auf einem Darlehen, dessen Mittel dem Schuldner übergeben wurden.

3. Rückzahlung

Der Schuldner verpflichtet sich, den gesamten Betrag spätestens am .................... zurückzuzahlen.

Wird eine Rate bei Fälligkeit nicht bezahlt, wird der gesamte Restbetrag ohne vorherige Mahnung sofort zur Zahlung fällig.

4. Zinsen

Die Schuld ist unverzinslich (Art. 313 OR).

Wird der Betrag nicht rechtzeitig zurückbezahlt, kommt der Schuldner ohne Mahnung mit Ablauf des vereinbarten Verfalltags in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR); auf dem ausstehenden Betrag ist dann ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR).

5. Schlussbestimmungen

5.1 Dieses Dokument gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und stellt einen provisorischen Rechtsöffnungstitel dar.

5.2 Über jede vollständige oder teilweise Rückzahlung stellt der Gläubiger eine schriftliche Quittung aus.

5.3 Dieses Dokument untersteht schweizerischem Recht.

5.4 Es wird in zwei Originalexemplaren ausgefertigt, eines für jede Partei.

Ausgefertigt in Zürich, am .....................

Der Schuldner

Folgenden Satz von Hand abschreiben und anschliessend unterschreiben:

«Ich anerkenne, den Betrag von CHF ....... zu schulden.»

(von Hand abgeschriebener Satz)

(Unterschrift)

Der Gläubiger

(Unterschrift)

Warum eine schriftliche Schuldanerkennung?

Rechtsöffnungstitel (Art. 82 SchKG)

Zahlt der Schuldner nicht und erhebt er in der Betreibung Rechtsvorschlag, lässt sich dieser mit diesem Dokument in einem schnellen Verfahren beseitigen – ohne ordentlichen Prozess.

Zehn Jahre gültig

Forderungen verjähren nach zehn Jahren (Art. 127 OR). Dieses Blatt für fünf Franken kann Tausende von ausgeliehenen Franken schützen.

Betrag in Worten

Der Betrag wird automatisch in Ziffern und in Worten geschrieben – über die geschuldete Summe kann es keine Zweifel geben.

Häufige Fragen

Was nützt eine schriftliche Schuldanerkennung?

Beruht die Forderung auf einer durch Unterschrift bekräftigten Schuldanerkennung, kann der Gläubiger die provisorische Rechtsöffnung verlangen (Art. 82 SchKG). Erhebt der Schuldner in der Betreibung Rechtsvorschlag, lässt sich dieser damit in einem schnellen Verfahren beseitigen – ohne ordentlichen Prozess. Ohne dieses Papier bleibt Ihnen nur die ordentliche Klage.

Wie läuft eine Betreibung ab?

Auf Ihr Begehren stellt das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl zu. Der Schuldner hat 20 Tage Zeit, um zu zahlen, und 10 Tage, um Rechtsvorschlag zu erheben (Art. 69 und 74 SchKG). Erhebt er Rechtsvorschlag, verlangen Sie mit der Schuldanerkennung die provisorische Rechtsöffnung. Erhebt er keinen, können Sie frühestens 20 Tage nach der Zustellung die Fortsetzung der Betreibung verlangen (Art. 88 SchKG).

Muss das Dokument von Hand geschrieben sein?

Nein. Art. 82 SchKG verlangt eine durch Unterschrift bekräftigte Schuldanerkennung: Der Text darf gedruckt sein, entscheidend ist die eigenhändige Unterschrift des Schuldners. Der von Hand abzuschreibende Satz über dem Strich ist keine gesetzliche Pflicht – er macht es dem Schuldner aber deutlich schwerer, später zu behaupten, er habe nicht verstanden, was er unterschrieben hat.

Sind Zinsen bei einem privaten Darlehen erlaubt?

Im gewöhnlichen Verkehr ist ein Darlehen nur dann verzinslich, wenn Zinsen verabredet sind (Art. 313 OR). Ohne Vereinbarung ist es also zinslos. Unabhängig davon ist bei Zahlungsverzug ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR).

Was gilt ohne vereinbarten Rückzahlungstermin?

Wurde weder ein bestimmter Termin noch eine Kündigungsfrist vereinbart, ist das Darlehen innerhalb von sechs Wochen ab der ersten Aufforderung zurückzuzahlen (Art. 318 OR). Wählen Sie im Formular «Auf Aufforderung des Gläubigers», und diese Regel wird ins Dokument aufgenommen.

Wie lange bleibt die Forderung gültig?

Forderungen verjähren nach zehn Jahren, soweit das Bundeszivilrecht nichts anderes bestimmt (Art. 127 OR). Die Verjährung lässt sich unterbrechen, unter anderem durch eine Betreibung oder eine erneute schriftliche Anerkennung des Schuldners.