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Betrug beim Privatverkauf vermeiden

Aktualisiert am 16. August 2026 · Lesezeit: 4 Minuten

Betrugsversuche bei Kleinanzeigen sind selten raffiniert. Sie funktionieren, weil sie Zeitdruck erzeugen und weil das Opfer glaubt, das Geld sei bereits unterwegs. Wer drei Regeln einhält, wehrt praktisch alle ab.

Die drei Regeln

  1. Die Ware geht erst weg, wenn das Geld auf meinem Konto ist – nicht «unterwegs», nicht als Screenshot.
  2. Um Geld zu empfangen, gebe ich nie einen Code ein und klicke nie auf einen Link.
  3. Ich akzeptiere nie einen anderen Betrag als den vereinbarten.

1. Die TWINT-Masche

Sie inserieren etwas. Ein Interessent meldet sich, will sofort kaufen und «gleich per TWINT bezahlen». Kurz darauf erhalten Sie eine SMS oder eine Nachricht mit einem Link, oder man diktiert Ihnen einen Code, den Sie in Ihrer App eingeben sollen, «damit die Zahlung ankommt».

Merken Sie sich diesen einen Satz: Um eine Zahlung zu empfangen, muss man nichts tun. Kein Link, kein Code, keine Bestätigung. Der Betrag erscheint einfach. Alles, was eine Handlung von Ihnen verlangt, dient dazu, Geld von Ihnen abzubuchen.

2. Die Überzahlung

Der «Käufer» überweist zu viel – angeblich versehentlich, oder weil «der Spediteur mitbezahlt werden muss» – und bittet Sie, die Differenz zurückzuüberweisen. Die eingehende Zahlung ist gefälscht oder wird später rückgängig gemacht; Ihre Rücküberweisung dagegen ist echt und endgültig.

Antwort: Der vereinbarte Preis ist der einzige Betrag, den Sie akzeptieren. Stimmt der Betrag nicht, wird nichts zurücküberwiesen und nichts übergeben, bis die Sache geklärt ist.

3. Der Spediteur, der nie kommt

Der Interessent kauft ungesehen, wohnt «im Ausland» oder «auf Montage» und schickt eine Transportfirma. Sie sollen die Transportkosten vorschiessen, die Ihnen «mit dem Kaufpreis zusammen» erstattet werden. Die E-Mails der angeblichen Spedition sehen professionell aus, die Firma existiert nicht.

Antwort: Sie zahlen nie im Voraus für einen Transport, den der Käufer bestellt. Und ein Kauf ohne Besichtigung, mit Druck auf die Abwicklung, ist immer ein Warnsignal.

4. Geschenkkarten und Prepaid-Codes

Wird Ihnen vorgeschlagen, ganz oder teilweise mit Geschenkkarten, Guthabencodes oder Prepaid-Diensten zu bezahlen, ist es immer Betrug. Kein redlicher Käufer bezahlt ein Auto oder ein Velo mit einem Code, den man am Kiosk kauft. Diese Zahlungen sind anonym und unwiderruflich – genau deshalb werden sie verlangt.

5. Der gefälschte Zahlungsnachweis

Bei der Übergabe zeigt der Käufer sein Handy: Überweisung ausgeführt. Sie sehen einen Screenshot, eine E-Mail «Ihre Zahlung ist unterwegs» oder eine SMS im Namen einer Bank. Alles davon lässt sich in zwei Minuten fälschen.

Antwort: Prüfen Sie selbst im eigenen E-Banking, ob der Betrag gutgeschrieben ist. Nicht auf dem Gerät des Käufers, nicht anhand eines Belegs, den er Ihnen vorhält. Bei grösseren Bargeldsummen vereinbaren Sie die Übergabe in einer Bankfiliale: Dort wird die Echtheit geprüft, und Sie zählen nicht auf einem Parkplatz.

6. Die Warnsignale auf einen Blick

SignalWas dahintersteckt
Kauf ohne Besichtigung, zum vollen PreisEs geht nicht um die Ware, sondern um Ihr Konto
Starker Zeitdruck, «heute noch»Verhindert Nachdenken und Nachprüfen
Umständliches Deutsch, wechselnde NamenVorlagen, die massenhaft verschickt werden
Wechsel auf WhatsApp oder E-Mail sofortAusserhalb der Plattform gibt es keine Spur
Link oder Code «zum Empfangen» der ZahlungAbbuchung statt Gutschrift
Zahlung mit GeschenkkartenImmer Betrug, ohne Ausnahme

7. Wenn es passiert ist

  1. Sofort die Bank informieren. Bei einer sehr frischen Überweisung besteht manchmal noch eine Chance, sie zu stoppen.
  2. Beweise sichern: Screenshots des Inserats, der ganze Chatverlauf, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Kontoangaben, Zahlungsbelege.
  3. Anzeige bei der Kantonspolizei erstatten. Nehmen Sie die Unterlagen ausgedruckt mit.
  4. Meldung an das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), das solche Vorfälle sammelt und auswertet.
  5. Die Plattform informieren, damit das Konto gesperrt und das Inserat entfernt wird.

Schämen Sie sich nicht für eine Anzeige, auch bei einem kleinen Betrag: Die Täter arbeiten in Serie, und erst die Summe der Meldungen macht ein Muster sichtbar.

Ein Vertrag ist auch ein Filter

Wer Name, Adresse und Unterschrift auf ein Blatt setzen soll, verschwindet oft schon vorher. Der schriftliche Kaufvertrag schützt nicht nur im Streit – er sortiert unseriöse Interessenten von selbst aus.

Kaufvertrag erstellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei einem laufenden Betrugsfall wenden Sie sich an Ihre Bank und an die Kantonspolizei.